Die Streichung des Zusatzes "(FH)" wird nach In-Kraft-Treten der Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes ausschließlich für Absolventinnen und Absolventen von FH-Bachelor- und FH- Masterstudiengängen im neuen gestuften Studiensystem gelten.
Für die einstufigen FH-Diplomstudiengänge gilt der Zusatz "(FH)" nach wie vor. Die Änderung eines bereits verliehenen akademischen Grades, für Absolventinnen und Absolventen, von einstufigen achtsemestrigen FH-Diplomstudiengängen ist nicht möglich.
Für Personen, die bereits ein FH-Studium im neuen gestuften Studiensystem absolviert haben, wird es die Möglichkeit geben, die neuen akademischen Grade zu führen. Auf Antrag hat die Fachhochschule darüber eine Bestätigung auszustellen.
Die Novelle tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBL) in Kraft.
Quelle: FHR (Fachhochschulrat) www.fhr.ac.at |